Sachsen maskenpflicht schule

Trotz der Kontroverse um die Maskenpflicht hat die Landesregierung einige Änderungen im Bildungssystem vorgenommen. In Thüringen wurde ein aus Krankenhaussituationen und Sieben-Tage-Inzidenzen abgeleitetes vierstufiges Frühwarnsystem eingeführt. In der ersten Warnstufe sind Grundschulkinder von der Maskenpflicht befreit, Schüler der Klassen fünf bis acht sind davon befreit, wenn sie geimpft sind. Bei den Warnstufen zwei und drei gilt jedoch Maskenpflicht für alle.

In Sachsen müssen Grundschüler keine Masken tragen, Sekundarschüler aber schon. Lehrer und Schüler müssen im Unterricht keine Maske tragen, aber sie müssen eine Maske verwenden, wenn sie leichte Erkältungssymptome verspüren. Ausnahmen von der Regel gibt es nur in den Bereichen Musik, Sport und längere Prüfungen.

In Hessen warnte ein CDU-Bildungsminister, niemand könne vorhersagen, was im Herbst passieren könnte. Doch die Landesregierung lockert die Maskenpflicht und plant, sie in Niedersachsen aufzuheben. Diese Pläne ähneln denen, die im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten angekündigt wurden. In Deutschland warnt das Gesundheitsministerium jedoch weiterhin davor, dass die Situation "kritisch" sei und die Regierung erwägen sollte, die Maskenpflicht für alle Schüler aufzuheben.

In Berlin müssen Kinder ab dem 4. Oktober im Unterricht keine Maske tragen. Ältere Schülerinnen und Schüler hingegen müssen bis zur siebten Klasse Masken tragen, sind aber nur bei Prüfungen davon befreit. Ähnlich sind in Brandenburg Kinder der Klassen eins bis sechs von der Maskenpflicht befreit, Schülerinnen und Schüler der Klassen sieben bis zwölf müssen aber weiterhin eine Maske tragen.